2417 ff.) durchgeführt wurde. Auch nach drei Umfragen und 24 Terminen (zwischen Januar und Juli 2024) konnte mit den Parteien kein passender Termin für die Berufungsverhandlung gefunden werden. Erst nachdem die Parteien mit vierter und letzter Terminumfrage am 11. Oktober 2023 darauf hingewiesen wurden, dass eine Durchführung der Berufungsverhandlung später als Sommer 2024 nicht vertretbar sei, konnte die oberinstanzliche Hauptverhandlung auf den 19.-21. März 2024 festgesetzt werden (pag. 2442). Ohne Intervention der Verfahrensleitung hätte die Hauptverhandlung somit erst frühestens im Herbst 2024 stattgefunden.