1919) am 11. Januar 2021 Anklage erhoben, am Strafbefehl gegen K.________ festgehalten und die Akten an die Vorinstanz überwiesen wurde (pag. 1945 ff., pag. 1970 f.). Die erste Verfügung der Vorinstanz und die Vorladung an die Parteien erfolgten sodann zeitnah am 20. Januar 2021 (pag. 1976 f.) und 21. Mai 2021 (pag. 1993 ff.). Dabei ist zu beachten, dass die Terminfindung mit mehreren Parteien eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen kann, was sich auch im oberinstanzlichen Verfahren zeigte (vgl. nachfolgend).