Solche liegen beim Beschuldigten 1 nicht vor. Seine Strafempfindlichkeit ist als durchschnittlich zu qualifizieren, was sich neutral auswirkt. 38.3.5 Fazit Täterkomponenten Aufgrund der einschlägigen Vorstrafe wirken sich die Täterkomponenten im Umfang von zwei Monat straferhöhend aus, was eine Strafe von 33 Monaten ergibt. 38.4 Beschleunigungsgebot / Verfahrensdauer Das Beschleunigungsgebot (Art. 5 StPO, Art. 29 Abs. 1 BV und Art. 6 Ziff. 1 EMRK) verpflichtet die Behörden, das Strafverfahren voranzutreiben, um die beschuldigte Person nicht unnötig über die gegen sie erhobenen Vorwürfe im Ungewissen zu lassen.