Marihuana wurde an acht verschiedene Abnehmer und Zwischenhändler in zahlreichen Malen veräusserten, was sich straferhöhend auswirkt. Sie tätigten die Geschäfte von Kleinstportionen bis hin zu grossen Mengen, wobei jeweils zwischen rund 3g-245g Marihuana veräussert wurden. Die drei Beschuldigten arbeiteten wiederum gegenseitig in stetiger Stellvertretung.