33. Anwendbares Recht Am 1. Januar 2018 sind die revidierten Bestimmungen des allgemeinen Teils des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB; SR 311.0) in Kraft getreten. Zudem ist mit der Harmonisierung der Strafrahmen per 1. Juli 2023 für die qualifizierten Tatbestände nach Art. 19 Abs. 2 BetmG die Option weggefallen, die Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr mit einer Geldstrafe verbinden zu können (vgl. zur Natur der altrechtlichen Verbindungsgeldstrafe im Hinblick auf das mildere Recht das Urteil der 1. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern vom 5. September 2024, SK 23 370, E. 15.3).