Hinzu kommt in Bezug auf das Kokain die mengenmässige und in Bezug auf alle Drogenarten die bandenmässige Qualifikation. Alle drei Beschuldigten sind folglich je für sich schuldig zu sprechen der mehrfachen (zweifachen) Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz wie folgt: (1) bandenmässig qualifiziert (gemeinsam mit den jeweils anderen beiden Beschuldigten und mit K.________ [Gehilfenschaft]) begangen in der Zeit von ca. Mai 2015 bis 29. November 2017 in I.__