Mit Letzterem scheint – ähnlich wie beim Kokain – nachgewiesen, dass in irgendeiner Form alle drei auch am Ecstasyhandel beteiligt waren, der Beschuldigte 3 durch Lagerung. O.________ bestätigte in diesem Zusammenhang, es sei halt immer etwas (gemeint: Drogen) dort gewesen (pag. 404 Z. 65 f.). Es sei um «Gras, Cola» und Pillen (er denke Ecstasy) gegangen (pag. 404 Z. 69). Wenn dem Beschuldigten 3 über die Lagerung hinaus keine direkte, eigene Verkaufshandlung vorgeworfen werden kann, so geht aus dem Umstand der gemeinsamen Kasse, der engen Verbundenheit über die Wohnung des