zur Rolle des Beschuldigten 3 gab er an, sein Zimmer habe als Lager gedient. Er habe aber nie Kontakt mit ihm gehabt (pag. 651 Z. 86 f.). Kokain und «Gras» seien dort zu finden gewesen (pag. 651 Z. 90). Die grössten Mengen seien ungefähr so 300-400g Marihuana und 30-40g Kokain gewesen (pag. 651 Z. 93). Auf Frage, ob die drei zusammengearbeitet hätten, erklärte er, ja, er denke schon (pag. 651 Z. 95 f.). Aus diesen Umständen zusammen mit der Tatsache, dass die drei gemeinsame Kasse führten und sich gegenseitig vertraten, liegt letztendlich auch für den Kokainhandel Bandenmässigkeit vor. Für den Ecstasyhandel sind nur Verkäufe an zwei Abnehmer in total drei Treffen nachgewiesen.