404 Z. 59 f.). Das Domizil des Beschuldigten 3 sei der Treffpunkt gewesen (pag. 404 Z. 63). Es sei halt immer etwas (gemeint: Drogen) dort gewesen (pag. 404 Z. 65 f.). Es sei um «Gras», «Cola» und Pillen (er denke Ecstasy) gegangen (pag. 404 Z. 69). Die Drogen habe er bei den Beschuldigten 2 und 1 erworben (pag. 405 Z. 94). Gemäss seinen Angaben war Kokain somit am Domizil des Beschuldigten 3 auch gelagert. W.________ sagte aus, die Ware habe fast immer beim Beschuldigten 3 gelagert, in seinem Zimmer. Bargeld und Kokain hätten sie eigentlich in CD-Hüllen versteckt. Das Marihuana sei im Zimmer herumgelegen, das sei nicht besonders versteckt gewesen (pag. 640 Z. 138 ff.). Auf Frage