den. Was den Kokainhandel anbelangt, so ist vorab festzuhalten, dass dieser für deutlich weniger Geschäfte nachgewiesen ist, als der Marihuanahandel. Nichtsdestotrotz liegen total 28 Verkäufe in der Zeitspanne zwischen anfangs 2016 und November 2017 vor. Als Verkäufer konnten in den konkreten Tatvorwürfen nur der Beschuldigte 1 und der Beschuldigte 2 nachgewiesen werden. Allerdings fanden vier dieser Verkäufe im Domizil des Beschuldigten 3 statt (50g Kokain in vier Treffen an O.________). O.________ sagte auf Frage, ob der Beschuldigte 3 auch Dealer gewesen sei, da sei er sich nicht sicher. Er habe ihm nie etwas verkauft (pag. 404 Z. 59 f.).