Die Beschuldigten hatten sich auch für eine sehr lange Zeit zusammengeschlossen, um eine Vielzahl von Drogengeschäften vorzunehmen. Dies ergibt sich einerseits aus den erstellten einzelnen Tatvorwürfen gemäss Anklageschrift. Andererseits ergibt sich dies aber auch durch Hinweise aus den diversen Einvernahmen und Chats. Die «Höhle» des Beschuldigten 3 war in der Gegend bekannt für Marihuanaverkauf und neben dem Beschuldigten 3 waren auch die Beschuldigten 1 und 2 fast täglich dort. Sie waren auch dort, wenn der Beschuldigte 3 nicht dort war, sie wurden von dessen Mutter reingelassen.