Wenn der eine nicht verfügbar war, schickte man den anderen und umgekehrt. Die drei organisierten sich auch offensichtlich so, dass sie – sofern weder der Beschuldigte 3 noch die anderen beiden in der Wohnung waren – Betäubungsmittel im Briefkasten hinterlegten. Bezeichnend ist auch, dass keiner der Abnehmer von anderen Lieferanten/Verkäufern in der Wohnung des Beschuldigten 3 sprach. Es wurden ausschliesslich die drei Beschuldigten erwähnt. Man vertraute sich komplett. Die Beschuldigten hatten sich auch für eine sehr lange Zeit zusammengeschlossen, um eine Vielzahl von Drogengeschäften vorzunehmen.