Die mengenmässige Qualifikation gemäss Art. 19 Abs. 2 Bst. a BetmG ist in Bezug auf das Kokain erfüllt. 31.3 Bandenmässige Qualifikation Die Vorinstanz hat betreffend Bandenmässigkeit grundsätzlich zutreffend subsumiert. Auf ihre Ausführungen kann verwiesen werden (pag. 2245 ff.; S. 64 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Die Bandenmässigkeit ist gestützt auf das Beweisergebnis geradezu offensichtlich: Es entsteht der Eindruck, als hätten die Beschuldigten hinsichtlich der Betäu-