Die Aufnahme einer «härteren» Droge im Sortiment – und damit die Tragung eines deutlich höheren Risikos – zu einem deutlich späteren Zeitpunkt erforderte somit zweifellos einen neuen Tatentschluss. Im gleichen Zeitfenster wie der Kokainhandel wurde auch der Ecstasy-Handel aufgenommen (anfangs 2016) und zusammen mit dem Kokainhandel (Abgaben von total 60 Ecstasy-Pillen in zwei Malen, zusammen mit Kokainlieferungen je einmal im Jahr 2016 durch den Beschuldigten 1 und Beschuldigten 2 am Domizil des Beschuldigten 3) im Jahr 2016 weitergeführt.