Insgesamt wurden vorliegend 68.25g reinen Kokains gehandelt. Mit Blick auf die nachstehenden Ausführungen zur Bandenmässigkeit kann bereits an dieser Stelle festgehalten werden, dass die Beschuldigten gemeinschaftlich als stabiles Team agierten, getragen von einem gemeinsamen Tatentschluss zum fortgesetzten Drogenhandel. Damit müssen sie sich die Taten samt Drogenmengen der jeweils anderen Bandenmitglieder anrechnen lassen. Als Grundhandel betrieben die drei Beschuldigten von Mai 2015 bis zu ihrer Anhaltung/Verhaftung am 29. November 2017 einen mehr oder weniger durchgehenden, florierenden Marihuanahandel.