Bei einer Einzelkonfiskatgrösse zwischen 10 und 100 Gramm betrug der Mittelwert der Kokainbase in der Statistik 2016 57 %, womit sich bei O.________ (50 Gramm Kokaingemisch) eine reine Menge Kokain von 28.5 Gramm ergibt. In Übereinstimmung mit der Vorinstanz – und entgegen der Verteidigung – ist nicht auf die Betäubungsmittelstatistik 2015, sondern auf diejenige aus dem Jahr 2016 abzustellen, zumal die Statistiken die Ungewissheit der Herkunft bereits beinhalten