So kauften sie von Unbekannt(en) Marihuana, Kokain und Ecstasy-Pillen, lagerten diese insbesondere am Domizil des Beschuldigten 3 und verarbeiteten sie (wobei nicht explizit erstellt ist, dass sie die Drogen streckten und in Verkaufsportionen abwogen), bauten sich einen Kundenkreis auf, organisierten Treffen mit Abnehmern und führten Drogenübergaben selber durch oder organisierten Übergaben mit den und durch die übrigen Beschuldigten und verkauften so Kokain, Marihuana und Ecstasy- Pillen. 28.4.2 Gesamtmenge und Reinheitsgrad Kokain Dem Beweisergebnis der Ziff.