56 äusserten Betäubungsmittel jeweils gekauft, besessen, gelagert und verarbeitet haben. In Übereinstimmung mit der Vorinstanz erachtet die Kammer den Sachverhalt gemäss Ziff. 1. der Anklageschrift somit als erstellt: Die drei Beschuldigten agierten von ca. Mai 2015 bis 29. November 2017 als stabiles Team, konstant in der gleichen Formation, arbeitsteilig, wenn nötig untereinander stellvertretend, effizient und organisiert und verübten dabei eine Vielzahl von Drogendelikten. So kauften sie von Unbekannt(en)