Den Extraktionsberichten ist zudem zu entnehmen, dass die Beschuldigte 1 und 2 über gemeinsame Drogenschäfte sprachen («die herti Arbeit vo üs») und sich die drei Beschuldigten untereinander organisierten und gegenseitig vertraten, wenn einer nicht vor Ort sein konnte. Wie die Vorinstanz treffend darlegte, waren die Beschuldigten 1 und 2 eher die Chefs, was sich auch an der Anzahl Geschäfte und dem Kokainhandel zeigte, wobei der Beschuldigte 2 als eher dominantere Person wahrgenommen wurde. Der Beschuldigte 3 betrieb das Drogenlager an seinem Domizil und wurde eher als Mittelsmann und Lagerist bezeichnet.