Die Auskunftspersonen sprachen in der einen oder anderen Form explizit oder implizit von einer Mehrzahl von Personen bezüglich des Drogenhandels am Domizil des Beschuldigten 3 und der Zusammenarbeit der drei Beschuldigten oder zumindest der Anwesenheit der anderen bei Drogenübergaben durch die jeweilige Kontaktperson, so dass die drei Beschuldigten als Team wahrgenommen wurden. Den Extraktionsberichten ist zudem zu entnehmen, dass die Beschuldigte 1 und 2 über gemeinsame Drogenschäfte sprachen («die herti Arbeit vo üs») und sich die drei Beschuldigten untereinander organisierten und gegenseitig vertraten, wenn einer nicht vor Ort sein konnte.