Eine gemeinsame Kasse ist zudem ein wichtiges Beweismittel für die Zusammenarbeit; man vertraut sich auf eine ganz besondere Weise und arbeitet eng verbunden auf einen gemeinsamen Gewinn hin. Dass die Bargeldbeträge allen dreien zu gleichen Teilen zustanden, bestätigt denn auch die Schuldanerkennung, wonach die Rede von der «gemeinsamen Kasse» der drei Beschuldigten ist, welche – ohne hinsichtlich der Anteile zu differenzieren – als Gläubiger aufgeführt wurden (pag. 537). In Übereinstimmung mit der Vorinstanz und der Generalstaatsanwaltschaft kann somit festgehalten werden, dass mit den Aussagen von K.________, W.________, O.________, AC.