, vgl. p. 321 f.). Die Spuren belegen, dass die drei Beschuldigten Zugang zu und Kontakt mit Drogen hatten, wobei unbestritten ist, dass sie sich für den Drogenkonsum getroffen haben. Darüber hinaus werden die sichergestellten Betäubungsmittelutensilien praxisüblich bei der Verarbeitung von Betäubungsmitteln verwendet. Die Sicherstellungen insbesondere am Domizil von E.________ passen ebenfalls ins Bild der anderen Beweismittel und lassen den Rückschluss zu, dass die Drogen jeweils verarbeitet wurden. Zudem hat BC.________, die Schwester von E.________, gemäss einer Schuldanerkennung, die bei der Hausdurchsuchung bei C.___