Dabei zeigt sich nicht nur die kontrollierende, sondern auch die dominante Haltung des Beschuldigten 2 gegenüber dem Beschuldigten 1, was mit den Aussagen von K.________ übereinstimmt. Aus diversen Nachrichten geht denn auch hervor, dass sich die drei Beschuldigten den Treffpunkt, die sogenannte «Höhle», an welchem die Betäubungsmittelübergaben überwiegend stattfanden, teilten (Nachricht vom 13. Oktober 2015 um 18:59 Uhr [pag. 531], Nachricht vom 3. Oktober 2017 um 16:58 Uhr [pag. 591], Nachricht vom 20. Oktober 2017 um 11:32 Uhr [pag. 621]) und sich diese am Domizil des Beschuldigten 3 befand, was insbesondere durch die Beobachtungen der Polizei und die Aussagen der Abnehmer sowie K.__