Nebst den Aussagen ist auf die Extraktionsberichte über die Chats zwischen den Beschuldigten untereinander sowie mit den Drogenabnehmern hinzuweisen (vgl. pag. 326 ff. und Ziff. I.28.3 hiervor). Daraus geht insbesondere die Zusammenarbeit der drei Beschuldigten aber auch die gegenseitige Vertretung und Abhängigkeit voneinander hervor. So ist den Nachrichten zwischen dem Beschuldigten 1 und S.________ beispielsweise zu entnehmen, dass Ersterer jeweils auf den Fahrdienst seines Freundes angewiesen war, um ihm das «Geschenk» bringen zu können (Nachrichten vom 21. September 2017 von 11:39-13:47 Uhr, vom 22. September 2017 um 16:49 Uhr und 18:03 Uhr [pag.