Die Aussagen von O.________ wirken auch authentisch, weil er als Abnehmer und Zwischenhändler notorischerweise kein Interesse daran hat, die Beschuldigten übermässig zu belasten. Zudem belastete er sich selber erheblich. Seine Aussagen zur Zusammenarbeit der drei Beschuldigten sind auch strukturgleich mit seinen Aussagen zu den gekauften Drogenarten und -mengen. So sagte er – entgegen der Auffassung der Verteidigung von C.________ – explizit aus, dass A.________ und C.________ bestimmt zusammengearbeitet hätten (p. 405 Z. 103 f.). Seine Aussage, dass er schon denke, dass die drei zusammengearbeitet hätten (p. 404 Z. 52 ff.), ist auf E.________ bezogen.