Insgesamt wirken seine Aussagen auch schlüssig und in sich stimmig. Er äusserte sich insbesondere zur Lagerung der Drogen (p. 638 Z. 65 ff., 77 ff., p. 640 Z. 138 ff., p. 650 Z. 52 ff., p. 651 Z. 90 ff.) und zu den Rollen der drei Beschuldigten (p. 640 Z. 131, 142 ff., p. 641 Z. 165 ff., p. 642 Z. 168 ff., p. 650 Z. 82 ff., p. 651 Z. 86 f.) Es ist kein Grund ersichtlich, warum er derartige Schilderungen zur Zusammenarbeit erfinden sollte. Die Aussagen von W.________ wirken auch authentisch, weil er als Abnehmer und Zwischenhändler notorischerweise kein Interesse daran hat, die Beschuldigten übermässig zu belasten. Zudem belastete er sich selber erheblich.