__, O.________, AC.________ und T.________ kann auf die Ausführungen unter Ziff. I.23.4, Ziff. I.13.4, Ziff. I.21.4 und Ziff. I.18.4 hiervor sowie auf die zutreffende Würdigung der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 2228 ff.; S. 47 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung): Die Aussagen von W.________ zur Zusammenarbeit erscheinen detailliert, anschaulich und plausibel. Er sagte in beiden Einvernahmen in den wesentlichen Punkten konstant, logisch-konsistent und widerspruchsfrei aus. Insgesamt wirken seine Aussagen auch schlüssig und in sich stimmig.