Relativierend führte sie aber aus, dass der Beschuldigte 3 manchmal schon auch gesagt habe, wenn ihm etwas nicht gepasst habe (pag. 702 Z. 143 f.) und sich das Geläuf auf das Wochenende hin jeweils akzentuiert habe, was erklärt, wie der Beschuldigte trotz Vollzeitpensum meistens eben doch dabei sein konnte (pag. 705 Z. 275 ff.) und damit genauso präsent war wie die anderen beiden Beschuldigten. Schliesslich bezichtigte sie auch ausdrücklich alle drei Beschuldigten des Verkaufs von Betäubungsmitteln (pag. 703 Z. 209 f., pag. 705 Z. 275 ff.). Daneben räumte K._____