718 Z. 440 ff.). Zudem konnte sie Angaben zu den einzelnen Besuchern machen (pag. 700 Z. 49 ff., pag. 715 ff. Z. 279 ff.) und erinnerte sich beispielsweise auch daran, nebst einem Glas und einem kleinen Kübel auch Tabletten auf dem Schreibtisch des Beschuldigten 3 gesehen zu haben, sie seien alle gleichfarbig, jedenfalls nicht weiss, gewesen (pag. 706 Z. 345 ff., pag. 717 f. Z. 403 ff., pag. 720 f. Z. 556 ff.). Zwar belastete sie die Beschuldigten 1 und 2 teilweise mehr als ihren Sohn, wonach das «Gras» dem Beschuldigten 1 und 2 gehört