In diesem Zusammenhang schilderte K.________ denn auch anschaulich, dass es für sie nicht in Frage gekommen wäre, eine Indooranlage im Abwartsraum einzurichten, weil dies über den allgemeinen Strom gegangen und der Verwaltung sofort aufgefallen wäre. Sie hätten dann darauf verzichtet, weil sie die Erlaubnis dazu nicht gegeben habe. Die Zelte, Stangen, Lampen Filter etc. seien dann ewig herumgelegen, sie sei immer darüber gestolpert und habe es mehrfach umstellen müssen, damit sie ihre Sachen habe verstauen können (pag. 703 Z. 171 ff., pag. 720 Z. 510 ff.).