Dass sich die beiden Beschuldigten 1 und 2 des Öfteren und teilweise wohl auch für eine längere Zeit in der Wohnung des Beschuldigten 3 und seiner Mutter aufgehalten haben, geht denn auch aus ihrer Aussage hervor, wonach die Beschuldigten 1 und 2 viel Essen zu ihnen nach Hause bestellt hätten (pag. 701 Z. 108 f.), sie wahnsinnig viel Müll verursacht und die ganzen Pizzaschachteln zurückgelassen hätten (pag. 719 Z. 503 f.). Mit Blick auf das doch eher engere und überwiegend positive Verhältnis zu den Beschuldigten 1 und 2 (neben ihrem Sohn) dürfte K.________ daher kaum ein Interesse gehabt haben, die Beschuldigten 1 und 2 übermässig zu belasten.