Sie beschrieb den modus operandi und die Rolle der drei Beschuldigten eingehend und anschaulich, letzteres auch hinsichtlich der Nebenschauplätze. So führte sie beispielsweise aus, dass der Beschuldigte 3 die anderen beiden Beschuldigten jeweils herumgefahren habe, weil er als einziger den Fahrausweis gehabt habe. Er habe den Beschuldigten 2 auch jeweils nach BI.________ oder Luzern zu seiner Freundin gefahren oder ihn dort abgeholt. Der Beschuldigte 3 sei auch gefahren als sie an Openairs oder in den Ausgang gegangen seien, oder habe die Freundin von AZ.________ in Freiburg im Breisgau abgeholt, wofür er Geld erhalten habe (pag. 702 Z. 144 ff., pag. 711 Z. 78 ff.).