__ mit den Aussagen der übrigen Beteiligten (vgl. hiernach). Zu bemerken ist ferner, dass sich die Verteidigungen nicht zu den belastenden Aussagen von K.________ geäussert und diese mithin auch nicht in Zweifel gezogen haben. Das Gericht erachtet die Aussagen von K.________ als glaubhaft und stellt darauf ab. Bereits an dieser Stelle kann festgehalten werden, dass sich aus den Aussagen von K.________ ein Bild der Zusammenarbeit der drei Beschuldigten zeigt: A.________ und C.________ hielten sich praktisch täglich im Zimmer von E.________ auf und verkauften dabei regelmässig Marihuana (p. 700 Z. 34 ff., p. 701 Z. 67 ff. p. 704 Z. 222 ff., 235 ff., p. 712 Z. 103 ff., p. 713 Z. 192 ff.