Beschuldigter 1]). 28.4 Beweiswürdigung 28.4.1 Zusammenarbeit Vorab kann auf die korrekte vorinstanzliche Zusammenfassung der Aussagen von K.________ verwiesen werden (pag. 2224 ff.; S. 43 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Die Vorinstanz würdigte ihre Aussagen wie folgt: Die Aussagen von K.________ erscheinen detailliert, anschaulich und plausibel. Insgesamt wirken ihre Aussagen auch schlüssig und in sich stimmig. Sie sagte in beiden Einvernahmen konstant, logischkonsistent und weitgehend widerspruchsfrei aus.