28. Zusammenarbeit und Gesamtmengen (Ziff. 1. der Anklageschrift) 28.1 Vorwurf gemäss Anklageschrift Es wird darauf verzichtete, den vorgeworfenen Sachverhalt gemäss Ziff. 1. der Anklageschrift (pag. 1946, pag. 1949, pag. 1952) nochmals zu wiederholen. Hierfür wird auf die zitierten vorinstanzlichen Ausführungen zur Bandenmässigkeit unter Ziff. I.6. hiervor verwiesen. 28.2 Vorbringen der Parteien