27.2 Vorbringen der Parteien Rechtsanwältin Dr. D.________ führte anlässlich des Parteivortrages aus, dass dieser Vorwurf nicht erstellt sei (pag. 2528). 27.3 Beweismittel Es liegen folgende Beweismittel vor: Extraktionsberichte über die Chats des Beschuldigten 3 mit Z.________ (pag. 471 ff., pag. 682 ff.), einer unbekannten Person