26.2 Vorbringen der Parteien Rechtsanwältin Dr. D.________ führte anlässlich des Parteivortrages aus, dass dieser Vorwurf nicht erstellt sei (pag. 2528). 26.3 Beweismittel Als Beweismittel liegen der Kammer die Extraktionsberichte über die Chats der Beschuldigten 2 und 3 mit Z.________ (pag. 679 ff., pag. 682 ff., pag. 687) sowie die Einvernahme von Z.________ vom 10. Januar 2018 (pag. 669 ff.) vor.