637 Z. 48 ff.). Konkret habe er erfahren, dass sein Kollege die Drogen von den Typen in I.________ auf «Pump» erhalten und diese nicht mehr habe zurückzahlen können. Dieser habe dann die Schuld auf ihn gewendet und diese Typen hätten nach ihm gesucht. Dies sei ein Missverständnis gewesen, da der andere, also der wahre Schuldner, der ein Namensvetter sei, dies den Leuten von I.________ gar nicht weitergesagt habe. Sein Freund AU.________, welcher die Nummer von einem gewissen AV.________ habe, habe ihm dann die Nummer des Beschuldigten 1 gegeben (pag. 649 Z. 28 ff., pag. 638 Z. 52 ff.). Diese Angaben werden durch die Chatnachrichten zwischen dem Beschuldigten 1 und W.______