650 Z. 66 f.). Des Weiteren lassen sich auch Nebensächlichkeiten und aussergewöhnliche Einzelheiten in seinen Aussagen ausmachen, wie beispielsweise, dass er und sein Bekannter das Geld oft zusammengelegt hätten, um mehr Kokain zu kaufen, und so einen Rabatt hätten aushandeln können (pag. 637 Z. 39 ff.), ihm der Beschuldigte 1 das Kokain in einer Proteinbox mitgegeben habe, weil er nicht gewollt habe, dass die Freunde von W.________, welche auch dort gewesen seien, von den Drogen erfahren hätten (pag. 638 Z. 72 ff., pag. 649 Z. 47 ff.), er kein Kokain mehr erworben habe, nachdem seine Mutter