638 Z. 60 ff.). Im Dezember 2016 oder im Januar 2017 habe ihm der Beschuldigten 1 einen Deal vorgeschlagen. Dieser habe ihn gefragt, ob er an grösseren Mengen interessiert sei. Ein Freund habe ihn nach Gras gefragt und er habe diesem angeboten, ihn nach I.________ zu fahren. Dort angekommen, seien sie in die Wohnung des Beschuldigten 1 gegangen. Er habe diesem damals 10g Kokain abgekauft. Er habe dafür CHF 1'000.00 bezahlt, jedoch