Gemäss Vorhalt hatte die Polizei am 13.10.2017 festgestellt, dass AS.________ mit einer Begleitperson in I.________ war, worauf er antwortete, das sei irgendein Typ gewesen, der «AT.________» geheissen und ihn angesprochen habe (p. 628 Z. 77 ff.). Dieser habe ihm Kokain angeboten (p. 628 Z. 89 ff.). Sie seien dann dorthin gefahren, vermutlich zu diesen Personen. Dann seien sie wieder zurückgefahren und er habe «AT.________» wieder hinaus gelassen (p. 628 Z. 96 f.). Wo sie genau gewesen seien, wisse er nicht mehr genau (p. 628 Z. 100 f.).