V.________ verweigerte seine Aussage zur Sache (pag. 583 ff.). Sein Bruder, U.________, gab auf Vorhalt der Polizeikontrolle seines Bruders am 12. Oktober 2017 und auf Frage, ob er davon gewusst habe, an, er habe ihm einmal erzählt, dass er vermutlich einen Brief von der Polizei erhalten werde. Er habe es ihm schon gesagt (pag. 564 Z. 154 ff.). AL.________ führte anlässlich der Befragung am 12. Dezember 2018 aus, dass er die drei Beschuldigten aus der Schulzeit kenne (pag. 692 Z. 54 ff.) und er sich ab und zu am Domizil des Beschuldigten 3 aufgehalten habe (pag. 693 Z. 113 f.).