__ kennen sich die drei aus der Schulzeit und haben häufig zum Gamen abgemacht. Zwar geben die Extraktionsberichte auch gewisse Hinweise darauf, dass Drogengeschäfte vereinbart wurden, zumal U.________ Marihuana konsumierte. Es liegen aber nicht genügend Indizien vor, um rechtsgenüglich nachzuweisen, dass tatsächlich Drogengeschäfte stattfanden, wie viele Treffen es gab und um welche Drogen in welcher Menge es sich handelte. Aus den Aussagen von U.________ ergeben sich zudem keine weiteren Erkenntnisse. Erwiesen ist einzig, dass es viele Treffen am Domizil von E.________ gab.