___ sei es schon 10 Jahre her, bei C.________ ca. ein Jahr und bei E.________ sei er öfters zum Gamen gewesen, letztmalig vor ca. zwei Monaten, sie hätten sich schon ca. einmal pro Woche gesehen (p. 565 Z. 212 ff.). Aus den Aussagen von U.________ lässt sich nichts Konkretes ableiten bzw. bestritt er den Drogenkauf bei den drei Beschuldigten. Aus den Extraktionsberichten ist ersichtlich, dass U.________ häufig am Domizil von E.________ gewesen ist. Offenbar und auch gemäss den Aussagen von U.________ kennen sich die drei aus der Schulzeit und haben häufig zum Gamen abgemacht.