19.2 Vorbringen der Parteien Rechtsanwältin Dr. D.________ brachte im Parteivortrag vor, dass es zu wenig Indizien für eine rechtsgenügliche Verurteilung gebe. Dass man sich regelmässig beim Kollegen zu Hause treffe, genüge nicht (pag. 2527). 19.3 Beweismittel Als Beweismittel sind die Extraktionsberichte über die Chats zwischen dem Beschuldigten 2 einerseits und V.________ (pag. 570 ff.) sowie U.________ (pag. 575 ff.) andererseits und die Einvernahme von U.________ vom 10. Januar 2018 (pag. 560 ff.) zu nennen. 19.4 Beweiswürdigung