544 Z. 301 f.). Der Beschuldigte 1 sei nur dagewesen. Der Beschuldigte 3 habe ihr das Marihuana gegeben (pag. 544 Z. 305). Das Geld habe sie dem Beschuldigten 3 übergeben. Das sei beide Male so gewesen (pag. 545 Z. 308 f.). Sie habe das Gras in seinem Zimmer erhalten (pag. 545 Z. 315). Die erste Übergabe sei im Sommer 2017 und das zweite Mal Ende Oktober oder im November 2017 gewesen (pag. 545 Z. 320 f. f.).