_ vom 26. Januar 2018 (pag. 538 ff.) sowie der Extraktionsbericht über die Chats zwischen dem Beschuldigten 3 und T.________ (pag. 550 ff.) zu nennen. 18.4 Beweiswürdigung Anlässlich der Befragung vom 26. Januar 2018 führte T.________ aus, dass sie ab und zu einen Joint rauche. Kokain habe sie auch konsumiert, das mache sie aber zwischenzeitlich nicht mehr (pag. 539 Z. 47 ff.). Sie zeigte sich mit der Durchführung eines Drogenschnelltests einverstanden, welcher positiv auf THC ausfiel (pag. 540 Z. 56 ff.). Sie kenne die Beschuldigten 3 und 1, den Beschuldigten 2 habe sie nur einmal im Ausgang gesehen (pag. 541 f. Z. 147 ff.).