18.2 Vorbringen der Parteien Rechtsanwalt B.________ und Rechtsanwältin Dr. D.________ führten anlässlich der Berufungsverhandlung aus, dass T.________ ausschliesslich den Beschuldigten 3 beschuldigt habe. Wenn überhaupt, so könne dieser Sachverhalt somit einzig dem Beschuldigten 3 zur Last gelegt werden (pag. 2525, pag. 2527). Der Sachverhalt wird vom Beschuldigten 3 nicht bestritten, Rechtsanwalt F.________ beantragte entsprechend einen Schuldspruch dafür (pag. 2554). 18.3 Beweismittel Als Beweismittel sind die Aussagen von T.________ vom 26. Januar 2018 (pag.