492 Z. 55 ff.). Nachdem der (freiwillig durchgeführte) Drogenschnelltests ein positives Resultat auf Kokain ergab, räumte S.________ ein, seit vielen Jahren Drogen zu konsumieren. Marihuana konsumiere er schon seit vielen Jahren nicht mehr. Kokain konsumiere er ca. alle drei, vielleicht alle vier Monate (pag. 492 Z. 59 ff.). Die Betäubungsmittel kaufe er in AI.________ von Schwarzen (pag. 493 Z. 124 f.). Er wisse nicht, was der Beschuldigte 1 mit Drogen zu tun habe; weiter bestritt er, von den drei Beschuldigten Drogen gekauft zu haben (pag. 494 Z. 171 ff.).