Sie bestritt, Drogen von den drei Beschuldigten gekauft zu haben (p. 481 Z. 111 ff.). Auf Vorhalt des Extraktionsberichts erklärte sie, das mit 2016 könne es wirklich nicht sein. Das stimme schon so, ja, irgendwie (p. 481 Z. 118 ff.). Auf Vorhalt bestritt sie, dass die Schulden über CHF 600.00 bei A.________ für Drogen gewesen seien. Es sei einfach darum gegangen, dass er ihr Geld vorgeschossen habe (p. 481 Z. 124 ff.). Zur Frage, welche Drogen und welche Menge sie von wem gekauft habe, wollte sie nichts sagen (p. 481 Z. 135 ff.). Den Aussagen von R.________ lässt sich folglich nichts Konkretes entnehmen bzw. bestritt sie den Drogenkauf.